13.03.2010 HARDSTYLE meets HARDCORE |
20.03.2010 LOUD AND HEAVY |
27.03.2010 ALARMSTUFE ROT New Chapter I |
| Wichtige Informationen zum Thema Jugendschutz |
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Jugendliche zwischen 16-18 Jahren dürfen erst einmal mit
einer handschriftlichen Vollmacht ( Einverständniserklärung ) der
Erziehungsberechtigten in unsere Diskothek. Die Erziehungsberechtigten müssen nicht mitkommen in die Diskothek. Die Vollmacht muss folgende Daten enthalten
Falls das Formular nicht heruntergeladen werden kann/soll kann man auch ein "Proforma"-Blatt mit allen Daten vom Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen und sich dann das Original an der Garderobe der Ziegelei abholen.
+++ ALKOHOLAUSSCHANK AN JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN +++
Für alle Gäste von 16 bis 18 Jahren ist nur der Verzehr von alkoholfreien Getränken, Bieren sowie Sekt und Wein gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke ( z.B.: Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke ) konsumieren und nicht rauchen! Alle Gäste ab 18 Jahren dürfen Getränke jeder Art bestellen. Der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein muß auf Verlangen des Tresenpersonals vorgezeigt werden.
Jugendschutz-Information für die Eltern
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