Morgen DANCE INFEQTION |
11.09.2010 TECHNOHOUSE MEETS HARDCORE |
18.09.2010 SUPER BRITHDAY SAUSE |
| Wichtige Informationen zum Thema Jugendschutz |
|
Jugendliche zwischen 16-18 Jahren dürfen erst einmal mit
einer handschriftlichen Vollmacht ( Einverständniserklärung ) der
Erziehungsberechtigten in unsere Diskothek. Die Erziehungsberechtigten müssen nicht mitkommen in die Diskothek. Die Vollmacht muss folgende Daten enthalten
Falls das Formular nicht heruntergeladen werden kann/soll kann man auch ein "Proforma"-Blatt mit allen Daten vom Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen und sich dann das Original an der Garderobe der Ziegelei abholen.
+++ ALKOHOLAUSSCHANK AN JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN +++
Für alle Gäste von 16 bis 18 Jahren ist nur der Verzehr von alkoholfreien Getränken, Bieren sowie Sekt und Wein gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke ( z.B.: Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke ) konsumieren und nicht rauchen! Alle Gäste ab 18 Jahren dürfen Getränke jeder Art bestellen. Der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein muß auf Verlangen des Tresenpersonals vorgezeigt werden.
Jugendschutz-Information für die Eltern
Download: |

Hier klicken!