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  ANGERFIST@ZIEGELEI

 

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11.09.2010
TECHNOHOUSE MEETS HARDCORE
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18.09.2010
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Wichtige Informationen zum Thema Jugendschutz
Jugendliche zwischen 16-18 Jahren dürfen erst einmal mit einer handschriftlichen Vollmacht ( Einverständniserklärung ) der Erziehungsberechtigten in unsere Diskothek.
Die Erziehungsberechtigten müssen nicht mitkommen in die Diskothek.

Die Vollmacht muss folgende Daten enthalten

  • Name, Anschrift, Tel.Nr., Unterschrift, Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten
  • Name, Anschrift, Tel.Nr., Geburtsdatum der Minderjährigen Person (die bei uns feiern möchte, Personalausweis nicht vergessen!)
  • Name, Anschrift, Tel.Nr., Geburtsdatum, Unterschrift des Erziehungsbeauftragten (jemand über 18, der immer dabei ist, wenn der / die Minderjährige bei uns feiern möchte, Personalausweis nicht vergessen!)


Hier kann das Formular für die Original Personenübertragungsbescheinigung der Diskothek heruntergeladen werden.

Download: pdf Hier klicken!

Einfach ausfüllen und mitbringen!

Falls das Formular nicht heruntergeladen werden kann/soll kann man auch ein "Proforma"-Blatt mit allen Daten vom Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen und sich dann das Original an der Garderobe der Ziegelei abholen.

 

 

+++ ALKOHOLAUSSCHANK AN JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN +++

Für alle Gäste von 16 bis 18 Jahren ist nur der Verzehr von alkoholfreien Getränken, Bieren sowie Sekt und Wein gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke ( z.B.: Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke ) konsumieren und nicht rauchen!

Alle Gäste ab 18 Jahren dürfen Getränke jeder Art bestellen. Der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein muß auf Verlangen des Tresenpersonals vorgezeigt werden.

 

Jugendschutz-Information für die Eltern Download: pdfHier klicken!